Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und Käufers, werden nur durch schriftliche Vereinbarungen durch Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG wirksam.
II. Vertragsabschluss
1. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit sind freibleibend, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet wurden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Veränderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Auftraggeber und Käufer nicht unzumutbar sind. Geben Hersteller in Prospekten Garantieversprechen ab, so sind Ansprüche gegen die Hersteller direkt geltend zu machen, wir übernehmen keine Haftung für die Einhaltung von Garantieversprechen der Hersteller.
2. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung bzw. Auftragsbestätigung ist bindend. Wir sind berechtigt, das dann vorliegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
III. Widerrufsrecht (gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB)
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma Steinheimer Tankhandel Haus- und Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Autenbachstr. 12-16, 71711 Steinheim, info@steinheimer-tankhandel.de, Fax: 07144/25556) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular (PDF) oder das Muster-Widerrufsformular (Online) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungen Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurück erhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welcher der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und jedem Fall innerhalb binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwas 250,00 € geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist
IV. Preise
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung, erforderliche Sonderverpackung geht zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreies Versenden erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
2. Zahlungen haben, wenn nicht anders vereinbart, sofort bei Lieferung zu erfolgen. Das ohne mit Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG vereinbarte Abrechnen von Skonti oder sonstigen Abzügen ist nicht gestattet.
3. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnet Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5. Ein Zurückhalterecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.
V. Lieferung
1. Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG ist zur Teillieferung berechtigt.
2. Geraten wir aus Gründen, die Steinheimer Tankhandel GmbH & Co.KG zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
3. Ist Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG an der Einhaltung einer verbindlichen Frist aufgrund höherer Gewalt gehindert, so verlängert sich die Frist um den Zeitraum, den das Hindernis andauert. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG nicht zu vertretene Umstände gleich, die SteinheimerTankhandel GmbH & Co. KG die Leistung erschweren oder unmöglich machen. Als derartige Umstände sind insbesondere Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Lieferungsverzögerungen bei dem vorgesehenen Vorlieferanten und gravierende Transportschäden anzusehen.
4. Setzt der Käufer, nachdem die Steinheimer Tankhandel GmbH & Co.KG bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG berechtigt, den ihr entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Falle geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Lieferungen von Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentumsrecht an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.
2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäfts- ganges gestattet. Für den Fall der Wiederveräußerung der Vorbehaltsware, tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG ab.
3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt über die Ware zu verfügen. Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG kann in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegen- über dem Warenempfänger widerrufen. Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf sie zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum befindliche Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG abgetreten. Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung an.
VII. Gewährleistung
1. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sontigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
2. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.
3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge entstanden sind. Soweit dem Käufer hierdurch ein Anspruch auf Schadensersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.
4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
5. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.
VIII. Schadensersatz
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Gründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter,
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde,
und bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht-leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Als Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlungen von Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG gilt Autenbachstr. 12, 71711 Steinheim; Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Heilbronn, mit der Maßgabe, dass Steinheimer Tankhandel GmbH & Co. KG berechtigt ist, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz der Steinheimer Tankhandel GmbH & Co.KG Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
X. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.